Hintergrund · Altenhaßlau
Das Gremp’sche Haus in Altenhaßlau
Was über das ehemalige Gasthaus „Zum Schwan“ an der Hauptstraße 29 belegt ist – und was nicht.
Kurz gesagt
Das Haus an der Hauptstraße 29 in Altenhaßlau ist als Kulturdenkmal erfasst. Die Denkmalliste führt es als ehemaliges Gasthaus „Zum Schwan“ und datiert es auf 1847. Es gehört der Gemeinde. Über seinen heutigen baulichen Zustand gibt es kein öffentlich zugängliches Gutachten.
Was belegt ist
- 1847 erwarb Heinrich Franz Ludwig Gremp die ältere Wagnerische Gastwirtschaft, benannte sie in „Zum Schwan“ um. 1926 kam ein Saal hinzu. Das Jahr 1847 ist damit Erwerbsjahr und Denkmaldatum – der Vorgängerbau kann älter sein.
- Die Familie Gremp von Freudenstein ist im Kinzigtal seit dem 17. Jahrhundert nachweisbar, unter anderem als Burgmannen in Gelnhausen und ysenburgische Räte in Wächtersbach. Die Reichsadelsbestätigung für Ludwig Gremp stammt vom 19. August 1552 – nicht, wie oft erzählt, von 1539.
- Der Heimat- und Geschichtsverein sieht die Altenhaßlauer Gremps als Nachkommen dieser Linie. Eine lückenlose, öffentlich einsehbare Kette aus Kirchenbüchern oder Grundbuch dafür gibt es bislang nicht.
- 2019 berichtete die Presse über den Verfall des Gebäudes.
Der Architekturwettbewerb
Der oft genannte Wettbewerb war kein Rettungswettbewerb für das Gremp’sche Haus. Laut Gemeinde (2020) war es ein studentischer Wettbewerb der Frankfurt University of Applied Sciences zur Ortsmitte Altenhaßlau; betrachtet wurden am Ende vor allem Hanauer Hof und Haus Kitta. Pläne, Broschüre und Juryprotokoll sind öffentlich nicht verfügbar – deshalb fordern wir in unserem Antrag ihre Offenlegung.
Was offen ist
- Wie steht es um Decken, Balken, Dach und Fundamente?
- Besteht Gefahr für Nachbarn und Veranstaltungen nebenan?
- Was hat eine Sanierung vor zehn Jahren gekostet – und was würde sie heute kosten?
- Welche Unterlagen liegen in der Verwaltung?
Diese Fragen soll unser Antrag klären.