Antrag · Gemeindevertretung
Prüfung der Standsicherheit, Offenlegung vorhandener Unterlagen und Besichtigung des Gremp’schen Hauses in Altenhaßlau
KRÜN beantragt ein Gutachten zur Standsicherheit des denkmalgeschützten Gremp’schen Hauses, die Offenlegung aller Unterlagen und eine Besichtigung für die Gemeindevertretung.
- Gremium
- Gemeindevertretung
- Von
- Ralf Skrzipietz, Maximilian Pfannkuch
- Ortsteil
- Altenhaßlau
Worum es geht
Das Gremp’sche Haus an der Hauptstraße 29 in Altenhaßlau – das ehemalige Gasthaus „Zum Schwan“ – ist ein eingetragenes Kulturdenkmal und gehört der Gemeinde. Bekannt sind ein früherer Deckendurchbruch und eine Sanierungsschätzung von deutlich über 500.000 Euro, die rund zehn Jahre alt ist. Wir wollen wissen, wie es heute um das Gebäude steht, ob Gefahr für Nachbarn und Veranstaltungen besteht und welche Unterlagen es gibt – bevor über seine Zukunft entschieden wird.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
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Der Gemeindevorstand wird beauftragt, unverzüglich eine fachkundige Untersuchung der Standsicherheit und des baulichen Zustands des sogenannten Grempschen Hauses in Altenhaßlau zu veranlassen.
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Die Untersuchung soll insbesondere folgende Punkte umfassen:
- Zustand der tragenden Bauteile, insbesondere Decken, Balkenlagen, Wände, Dachtragwerk und Fundamente,
- mögliche Schäden durch Feuchtigkeit, Fäulnis, Schädlingsbefall oder Materialermüdung,
- Bewertung einer möglichen Gefährdung für angrenzende Bereiche, Nutzerinnen und Nutzer sowie Besucherinnen und Besucher benachbarter Veranstaltungen,
- Einschätzung, ob und welche kurzfristigen Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind,
- grobe Einschätzung des finanziellen Sanierungsbedarfs und der weiteren Nutzbarkeit des Gebäudes.
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Der Gemeindevertretung ist das Ergebnis der Untersuchung in schriftlicher Form vorzulegen. Sofern akute Gefahren festgestellt werden, ist die Gemeindevertretung unverzüglich zu informieren.
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Der Gemeindevorstand wird weiterhin beauftragt, der Gemeindevertretung sämtliche der Gemeinde vorliegenden Unterlagen zum Gremp’schen Haus zugänglich zu machen. Dazu gehören insbesondere:
- vorhandene Bauakten,
- Gutachten, Zustandsberichte und Kostenschätzungen,
- Unterlagen zu bisherigen Sanierungsüberlegungen,
- Unterlagen und Ergebnisse des früheren Architekturwettbewerbs,
- Pläne, Entwürfe und Nutzungskonzepte,
- Beschlüsse, Vorlagen und Schriftverkehr, soweit sie das Gebäude, dessen Zustand, Nutzung oder Sanierung betreffen.
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Der Gemeindevorstand wird gebeten, für die Mitglieder der Gemeindevertretung beziehungsweise die interessierten Fraktionen einen Besichtigungstermin des Gremp’schen Hauses zu ermöglichen. Die Besichtigung soll nur unter Berücksichtigung der Sicherheitslage und gegebenenfalls unter fachlicher Begleitung erfolgen.
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Sollte eine Besichtigung aus Sicherheitsgründen nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, ist der Gemeindevertretung darzulegen, auf welcher fachlichen Grundlage diese Einschätzung beruht. In diesem Fall sollen ersatzweise eine Fotodokumentation, Pläne, Zustandsberichte oder eine digitale Begehung zur Verfügung gestellt werden.
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Perspektivisch soll geprüft werden, ob nach Klärung der Sicherheitslage eine öffentliche Informationsveranstaltung oder eine geführte Besichtigung für Bürgerinnen und Bürger ermöglicht werden kann, um Transparenz herzustellen und Ideen zur zukünftigen Nutzung des Gebäudes einzubeziehen.
Begründung
Das sogenannte Grempsche Haus in Altenhaßlau ist nicht nur ein gemeindeeigenes Gebäude, sondern auch ein historisch bedeutsamer Bestandteil der Ortsgeschichte. Es steht in Verbindung mit der über Jahrhunderte in Altenhaßlau nachweisbaren Familie Kremp beziehungsweise Gremp und ist im örtlichen Bewusstsein bis heute als „Gremp’sches Haus“ verankert. Das Gebäude ist damit Teil der gewachsenen historischen Identität Altenhaßlaus.
Gerade wegen dieser geschichtlichen Bedeutung besteht ein besonderes öffentliches Interesse daran, den baulichen Zustand, die Sanierungsfähigkeit und mögliche Nutzungsperspektiven transparent zu prüfen. Historische Gebäude können für eine Gemeinde identitätsstiftend sein, zugleich dürfen Sicherheitsfragen dabei nicht unbeachtet bleiben.
Nach vorliegenden Informationen wurde in der Vergangenheit ein Deckendurchbruch im Gebäude festgestellt. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass eine künftige Nutzung nur nach einer umfassenden Kernsanierung möglich sei und die damaligen Kosten bereits vor etwa zehn Jahren auf deutlich über 500.000 Euro geschätzt wurden.
Diese Hinweise legen nahe, dass der bauliche Zustand des Gebäudes dringend fachlich bewertet werden muss. Insbesondere muss ausgeschlossen werden, dass tragende Bauteile, Deckenbalken oder andere konstruktive Elemente geschädigt sind und hieraus Gefahren entstehen. Dies betrifft nicht nur eine mögliche spätere Nutzung des Gebäudes selbst, sondern auch die Frage, ob angrenzende Bereiche oder Veranstaltungen in der Nähe sicher durchgeführt werden können.
Die Gemeinde trägt als Eigentümerin eine besondere Verantwortung für die Verkehrssicherheit ihrer Liegenschaften. Eine aktuelle und belastbare Einschätzung der Standsicherheit und der Bausubstanz ist daher erforderlich, um sachgerechte Entscheidungen über Sicherung, Sanierung, Nutzung oder weitere Planung treffen zu können.
Darüber hinaus ist die Offenlegung vorhandener Unterlagen notwendig, damit die Gemeindevertretung ihre Kontroll- und Entscheidungsfunktion sachgerecht wahrnehmen kann. Dies betrifft insbesondere frühere Planungen, Gutachten, Kostenschätzungen und die Ergebnisse des Architekturwettbewerbs im Areal Hanauer Hof und Kitta. Nur auf Grundlage vollständiger Informationen kann die Gemeindevertretung über den weiteren Umgang mit dem Gremp’schen Haus beraten.
Ziel des Antrags ist es daher, Transparenz herzustellen, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen, gegebenenfalls zu beheben und eine fundierte Grundlage für die weitere politische Beratung über die Zukunft des Grempschen Hauses zu schaffen.
Hintergrund
Mehr zur Geschichte des Hauses und zur Quellenlage: siehe Hintergrund „Das Gremp’sche Haus in Altenhaßlau“.
Wie es weiterging
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Ansicht vom Hof
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Ansicht von der Straße
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Ansicht mit Nebenhof
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Sichtbare Schäden
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Verfärbungen an der Fassade