Anfrage · Gemeindevertretung
Flächenermittlung und Stellplatznachweis der Rathaus-Erweiterung Altenhaßlau
Die Gemeinde nennt 547 m² für die Rathaus-Erweiterung – ihr eigenes Bautagebuch belegt allein für die Bodenplatte 670 m². Davon hängt ab, wie viele Stellplätze nötig sind.
- Datum
- 24.06.2026
- Sitzung
- 19.06.2026
- Gremium
- Gemeindevertretung
- Von
- Maximilian Pfannkuch
- Ortsteil
- Altenhaßlau
Worum es geht
Für die neue Rathaus-Erweiterung in Altenhaßlau nennt die Gemeinde eine Fläche von 547,15 m². Das gemeindeeigene Bautagebuch beschreibt aber eine Bodenplatte von 670 m², zwei Vollgeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss. Von der Fläche hängt ab, wie viele Stellplätze das Rathaus nachweisen muss. Wir wollen die Flächenberechnung sehen.
Sachverhalt
Für den Neubau wurde eine Fläche von 547,15 m² angegeben. Eine Schätzung der Grundfläche über Luftbild ergibt jedoch rund 700 m² je Geschoss. Das öffentlich geführte Bautagebuch der Gemeinde bestätigt diese Größenordnung und belegt zugleich, dass das Gebäude aus zwei Vollgeschossen und einem voll ausgebauten Dachgeschoss besteht.
Belege aus dem gemeindeeigenen Bautagebuch
| Veröffentlichte Bauangabe | Fläche |
|---|---|
| Abdichtung der Bodenplatte EG (Bitumen-Schweißbahnen) | 670 m² |
| Perimeterdämmung unter der Bodenplatte | 690 m² |
| Ausgleichsschüttung/Trittschalldämmung (Geschossaufbau) | 638 m² |
| Wabendämmung auf den Holzmassivdecken im OG und DG | 991 m² |
| Dachschalung (Holzfaserdämmplatten) | 780 m² |
| Aluminium-Stehfalz-Dachtafeln (Satteldach) | 790 m² |
| Malervlies grundiert/verlegt (Wand- und Deckenfläche) | 3.300 m² |
Zusätzlich dokumentiert das Bautagebuch den Vollausbau des Dachgeschosses (Gussasphaltestrich, Duschen mit GK-Montagewänden, Lüftungs- und Dämmarbeiten). Das Dachgeschoss ist damit beheizte, sanitär erschlossene Nutzfläche – kein bloßer Speicher.
Bewertung der Flächenangabe
Bereits die Bodenplatte eines einzigen Geschosses misst 670 m² und übersteigt damit die für das gesamte Gebäude angegebenen 547,15 m².
| Bezugsgröße | BGF | Nutzfläche (≈ 70 %) |
|---|---|---|
| Zwei Vollgeschosse (EG + 1. OG) | ~1.310 m² | ~917 m² |
| zzgl. ausgebautes Dachgeschoss | ~1.740 m² | ~1.218 m² |
| Offiziell genannt | – | 547,15 m² |
Auswirkung auf den Stellplatznachweis
Nach Nr. 2.1 der Stellplatzsatzung gilt für Büro- und Verwaltungsräume 1 Stellplatz je 30 m² Nutzfläche; nach § 4 Abs. 6 wird aufgerundet.
| Berechnungsgrundlage | Nutzfläche | Erforderliche Stellplätze |
|---|---|---|
| Veröffentlichte Fläche | 547,15 m² | 19 |
| Zwei Vollgeschosse | ~917 m² | 31 |
| inkl. ausgebautem DG | ~1.218 m² | 41 |
| Tatsächlich am Rathaus vorhanden | – | ca. 12 |
Einordnung über die Baukosten
Bei Gesamtbaukosten von rund 8,7 Mio. € ergäbe die veröffentlichte Fläche einen Quadratmeterpreis von rund 15.900 €/m². Übliche Neubaukosten für Verwaltungsgebäude liegen bei etwa 2.200–3.200 €/m². Mit der durch die Bauangaben belegten Fläche (1.200–1.700 m²) liegt der Wert deutlich näher an üblichen Preisen.
Fragen an den Gemeindevorstand
- Auf welcher prüffähigen Flächenberechnung (DIN 277) beruht die Angabe von 547,15 m², und kann diese der Gemeindevertretung vorgelegt werden?
- Wie verhält sich diese Zahl zur Bodenplattenfläche von 670 m² für das Erdgeschoss laut Bautagebuch – wie kann die Gesamtfläche kleiner sein als ein einzelnes Geschoss?
- Wurden die Flächen des 1. Obergeschosses sowie des ausgebauten Dachgeschosses in die maßgebliche Nutzfläche einbezogen? Falls nein: aus welchem Grund?
- Auf welcher Nutzfläche und welchem Satzungsschlüssel beruht der Stellplatznachweis konkret, und wie wurde die Zahl der Stellplätze ermittelt (Reduktion nach § 4 Abs. 5, Ablösung nach § 8)?
- Welcher Stellplatzbedarf ergäbe sich bei korrekter, an den Bauangaben orientierter Flächenermittlung, und welche Konsequenzen (Herstellung oder Ablösung nach § 8) zieht die Verwaltung daraus?
Wie es weiterging
- 19.06.2026 – Frage zur Fläche und zu den Stellplätzen in der Sitzung gestellt. Antwort der Verwaltung: 547,15 m² und 19 Stellplätze „am Rathaus und dem Parkplatz an der alten Schule“.
- 24.06.2026 – Schriftliche Anfrage zur Niederschrift eingereicht.
- Antwort auf eine der nächsten Sitzungen vertagt.