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titel: "Flächenermittlung und Stellplatznachweis der Rathaus-Erweiterung Altenhaßlau"
kurztitel: "Wie groß ist das neue Rathaus?"
typ: anfrage
datum: 2026-06-24
sitzung: 2026-06-19
gremium: Gemeindevertretung
einreicher: [Pfannkuch]
status: vertagt
status_datum: ""
abstimmung: ""
programmpunkte: ["03"]
ortsteil: Altenhaßlau
themen: [Rathaus, Stellplätze, Baukosten, Transparenz, Stellplatzsatzung]
zusammenfassung: "Die Gemeinde nennt 547 m² für die Rathaus-Erweiterung – ihr eigenes Bautagebuch belegt allein für die Bodenplatte 670 m². Davon hängt ab, wie viele Stellplätze nötig sind."
dokument: ""
quellen:
  - { titel: "Gemeinde Linsengericht – Bautagebuch Erweiterung Rathaus", url: "https://www.linsengericht.de/bauen-verkehr/bauen/projekte/erweiterung-rathaus/" }
  - { titel: "GNZ – Grundstein für rund 9 Millionen Euro teure Rathauserweiterung", url: "https://www.gnz.de/lokales/main-kinzig-kreis/linsengericht/linsengericht-grundstein-fuer-rund-9-millionen-euro-teure-rathauserweiterung-in-altenhasslau-gelegt-XJQDOJTNEFG63M4TADLF7VTXCU.html" }
  - { titel: "Stellplatz- und Ablösesatzung der Gemeinde Linsengericht vom 16.08.2024", url: "" }
ris_link: ""
verwandt: [2026-06-19_flaechenkataster, 2026-07_ich-sehe-was-was-du-nicht-siehst-parkplaetze]
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## Worum es geht

Für die neue Rathaus-Erweiterung in Altenhaßlau nennt die Gemeinde eine Fläche von 547,15 m². Das gemeindeeigene Bautagebuch beschreibt aber eine Bodenplatte von 670 m², zwei Vollgeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss. Von der Fläche hängt ab, wie viele Stellplätze das Rathaus nachweisen muss. Wir wollen die Flächenberechnung sehen.

## Sachverhalt

Für den Neubau wurde eine Fläche von 547,15 m² angegeben. Eine Schätzung der Grundfläche über Luftbild ergibt jedoch rund 700 m² je Geschoss. Das öffentlich geführte Bautagebuch der Gemeinde bestätigt diese Größenordnung und belegt zugleich, dass das Gebäude aus zwei Vollgeschossen und einem voll ausgebauten Dachgeschoss besteht.

### Belege aus dem gemeindeeigenen Bautagebuch

| Veröffentlichte Bauangabe | Fläche |
|---|---:|
| Abdichtung der Bodenplatte EG (Bitumen-Schweißbahnen) | 670 m² |
| Perimeterdämmung unter der Bodenplatte | 690 m² |
| Ausgleichsschüttung/Trittschalldämmung (Geschossaufbau) | 638 m² |
| Wabendämmung auf den Holzmassivdecken im OG und DG | 991 m² |
| Dachschalung (Holzfaserdämmplatten) | 780 m² |
| Aluminium-Stehfalz-Dachtafeln (Satteldach) | 790 m² |
| Malervlies grundiert/verlegt (Wand- und Deckenfläche) | 3.300 m² |

Zusätzlich dokumentiert das Bautagebuch den Vollausbau des Dachgeschosses (Gussasphaltestrich, Duschen mit GK-Montagewänden, Lüftungs- und Dämmarbeiten). Das Dachgeschoss ist damit beheizte, sanitär erschlossene Nutzfläche – kein bloßer Speicher.

### Bewertung der Flächenangabe

Bereits die Bodenplatte eines einzigen Geschosses misst 670 m² und übersteigt damit die für das gesamte Gebäude angegebenen 547,15 m².

| Bezugsgröße | BGF | Nutzfläche (≈ 70 %) |
|---|---:|---:|
| Zwei Vollgeschosse (EG + 1. OG) | ~1.310 m² | ~917 m² |
| zzgl. ausgebautes Dachgeschoss | ~1.740 m² | ~1.218 m² |
| Offiziell genannt | – | 547,15 m² |

### Auswirkung auf den Stellplatznachweis

Nach Nr. 2.1 der Stellplatzsatzung gilt für Büro- und Verwaltungsräume 1 Stellplatz je 30 m² Nutzfläche; nach § 4 Abs. 6 wird aufgerundet.

| Berechnungsgrundlage | Nutzfläche | Erforderliche Stellplätze |
|---|---:|---:|
| Veröffentlichte Fläche | 547,15 m² | 19 |
| Zwei Vollgeschosse | ~917 m² | 31 |
| inkl. ausgebautem DG | ~1.218 m² | 41 |
| Tatsächlich am Rathaus vorhanden | – | ca. 12 |

### Einordnung über die Baukosten

Bei Gesamtbaukosten von rund 8,7 Mio. € ergäbe die veröffentlichte Fläche einen Quadratmeterpreis von rund 15.900 €/m². Übliche Neubaukosten für Verwaltungsgebäude liegen bei etwa 2.200–3.200 €/m². Mit der durch die Bauangaben belegten Fläche (1.200–1.700 m²) liegt der Wert deutlich näher an üblichen Preisen.

## Fragen an den Gemeindevorstand

1. Auf welcher prüffähigen Flächenberechnung (DIN 277) beruht die Angabe von 547,15 m², und kann diese der Gemeindevertretung vorgelegt werden?
2. Wie verhält sich diese Zahl zur Bodenplattenfläche von 670 m² für das Erdgeschoss laut Bautagebuch – wie kann die Gesamtfläche kleiner sein als ein einzelnes Geschoss?
3. Wurden die Flächen des 1. Obergeschosses sowie des ausgebauten Dachgeschosses in die maßgebliche Nutzfläche einbezogen? Falls nein: aus welchem Grund?
4. Auf welcher Nutzfläche und welchem Satzungsschlüssel beruht der Stellplatznachweis konkret, und wie wurde die Zahl der Stellplätze ermittelt (Reduktion nach § 4 Abs. 5, Ablösung nach § 8)?
5. Welcher Stellplatzbedarf ergäbe sich bei korrekter, an den Bauangaben orientierter Flächenermittlung, und welche Konsequenzen (Herstellung oder Ablösung nach § 8) zieht die Verwaltung daraus?

## Wie es weiterging

- **19.06.2026** – Frage zur Fläche und zu den Stellplätzen in der Sitzung gestellt. Antwort der Verwaltung: 547,15 m² und 19 Stellplätze „am Rathaus und dem Parkplatz an der alten Schule“.
- **24.06.2026** – Schriftliche Anfrage zur Niederschrift eingereicht.
- Antwort auf eine der nächsten Sitzungen vertagt.
