# Fraktion KRÜN in der Gemeindevertretung Linsengericht – alle Texte Quelle: https://kruene.de · erstellt 2026-10-20 # Programm ## 01 Nachhaltige Mobilität Wir stehen für einen nachhaltigen ÖPNV. - Einrichtung von Mitfahrerbänken in allen Ortsteilen. - Durchführung einer bedarfsgerechten Fahrgastanalyse, um das Angebot zu optimieren. - Verbesserung des Nahverkehrs auch in Talverkehrszeiten und Tagesrandlagen. ## 02 Bürgerfreundliches Rathaus Wir stehen für kundenorientierte Rathausöffnungszeiten. - Einführung eines langen Dienstleistungsabends bis 20 Uhr. - Alternativ oder ergänzend eine Samstagsöffnung von 9 bis 11 Uhr. ## 03 Transparente kommunale Abgaben Wir setzen uns für eine Überprüfung der Kosten von Müllabfuhr, Grundsteuer und Straßenausbaubeiträgen ein. - Überprüfung der Kosten für Müllabfuhr, Grundsteuer und Straßenausbaubeiträge. - Alle Kosten sollen transparent und verständlich für Bürgerinnen und Bürger dargestellt werden. ## 04 Digitale Bürgerkommunikation Öffentliche Bekanntmachungen sollen direkt, unabhängig und zukunftsgemäß bei allen ankommen. - Einrichtung von 10.000 E-Mail-Adressen für alle Bürgerinnen und Bürger, um öffentliche Bekanntmachungen direkt zu verteilen. ## 05 Wald- und Naturschutz Wir stehen für eine partielle Renaturierung des Gemeindewaldes. - Nutzung von Bundesmitteln zur Stilllegung bestimmter Waldflächen. - Förderung der ökologischen Regeneration von Waldgebieten. ## 06 Kommunale Energie und Photovoltaik Wir wollen erneuerbare Energie auf kommunalen Liegenschaften systematisch planen. - Prüfung der Nutzung kommunaler Dächer für Photovoltaikanlagen. - Erstellung eines digitalen Katasters zu kommunalen Gebäuden, Flächen und Dachflächen. ## 07 Digitalisierung und Mobilfunk Wir wollen Versorgungslücken im Mobilfunk sichtbar machen und schließen. - Untersuchung der 5G- und LTE-Netzabdeckung in Linsengericht. - Erstellung einer Abdeckungskarte. - Förderung des Baus zusätzlicher Funkmasten, um Versorgungslücken zu schließen. ## 08 Flächenschutz und Entsiegelung Wir wollen weitere Flächenversiegelung stoppen, wo immer es möglich ist. - Einsatz von Gittersteinen und wasserdurchlässigen Materialien. - Boni und Förderungen für private Entsiegelungsmaßnahmen. - Bereitstellung von Leitfäden, Wissensdatenbanken und Planungstools. ## 09 Soziale Verantwortung Gleichstellung braucht eine feste Zuständigkeit im Rathaus. - Einrichtung einer kommunalen Frauenbeauftragten im Hauptamt. ## 10 Kommunale Infrastruktur sichern Die Infrastruktur soll in kommunaler Hand bleiben. - Kein Verkauf der kommunalen Straßenbeleuchtung an die Kreiswerke. ===== --- titel: "Prüfung der Standsicherheit, Offenlegung vorhandener Unterlagen und Besichtigung des Gremp’schen Hauses in Altenhaßlau" kurztitel: "Gutachten Gremp’sches Haus" typ: antrag datum: "" sitzung: "" gremium: Gemeindevertretung einreicher: [Skrzipietz, Pfannkuch] status: eingereicht status_datum: "" abstimmung: "" programmpunkte: [] ortsteil: Altenhaßlau themen: [Denkmalschutz, Verkehrssicherheit, Transparenz, Ortsmitte Altenhaßlau, Gremp’sches Haus] zusammenfassung: "KRÜN beantragt ein Gutachten zur Standsicherheit des denkmalgeschützten Gremp’schen Hauses, die Offenlegung aller Unterlagen und eine Besichtigung für die Gemeindevertretung." dokument: "" bilder: - { datei: /bilder/gremp/abb-1.jpg, text: "Ansicht vom Hof" } - { datei: /bilder/gremp/abb-2.jpg, text: "Ansicht von der Straße" } - { datei: /bilder/gremp/abb-3.jpg, text: "Ansicht mit Nebenhof" } - { datei: /bilder/gremp/abb-4.jpg, text: "Sichtbare Schäden" } - { datei: /bilder/gremp/abb-5.jpg, text: "Verfärbungen an der Fassade" } ris_link: "" verwandt: [grempsches-haus] --- ## Worum es geht Das Gremp’sche Haus an der Hauptstraße 29 in Altenhaßlau – das ehemalige Gasthaus „Zum Schwan“ – ist ein eingetragenes Kulturdenkmal und gehört der Gemeinde. Bekannt sind ein früherer Deckendurchbruch und eine Sanierungsschätzung von deutlich über 500.000 Euro, die rund zehn Jahre alt ist. Wir wollen wissen, wie es heute um das Gebäude steht, ob Gefahr für Nachbarn und Veranstaltungen besteht und welche Unterlagen es gibt – bevor über seine Zukunft entschieden wird. ## Beschlussvorschlag Die Gemeindevertretung möge beschließen: 1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, unverzüglich eine fachkundige Untersuchung der Standsicherheit und des baulichen Zustands des sogenannten Grempschen Hauses in Altenhaßlau zu veranlassen. 2. Die Untersuchung soll insbesondere folgende Punkte umfassen: - Zustand der tragenden Bauteile, insbesondere Decken, Balkenlagen, Wände, Dachtragwerk und Fundamente, - mögliche Schäden durch Feuchtigkeit, Fäulnis, Schädlingsbefall oder Materialermüdung, - Bewertung einer möglichen Gefährdung für angrenzende Bereiche, Nutzerinnen und Nutzer sowie Besucherinnen und Besucher benachbarter Veranstaltungen, - Einschätzung, ob und welche kurzfristigen Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind, - grobe Einschätzung des finanziellen Sanierungsbedarfs und der weiteren Nutzbarkeit des Gebäudes. 3. Der Gemeindevertretung ist das Ergebnis der Untersuchung in schriftlicher Form vorzulegen. Sofern akute Gefahren festgestellt werden, ist die Gemeindevertretung unverzüglich zu informieren. 4. Der Gemeindevorstand wird weiterhin beauftragt, der Gemeindevertretung sämtliche der Gemeinde vorliegenden Unterlagen zum Gremp’schen Haus zugänglich zu machen. Dazu gehören insbesondere: - vorhandene Bauakten, - Gutachten, Zustandsberichte und Kostenschätzungen, - Unterlagen zu bisherigen Sanierungsüberlegungen, - Unterlagen und Ergebnisse des früheren Architekturwettbewerbs, - Pläne, Entwürfe und Nutzungskonzepte, - Beschlüsse, Vorlagen und Schriftverkehr, soweit sie das Gebäude, dessen Zustand, Nutzung oder Sanierung betreffen. 5. Der Gemeindevorstand wird gebeten, für die Mitglieder der Gemeindevertretung beziehungsweise die interessierten Fraktionen einen Besichtigungstermin des Gremp’schen Hauses zu ermöglichen. Die Besichtigung soll nur unter Berücksichtigung der Sicherheitslage und gegebenenfalls unter fachlicher Begleitung erfolgen. 6. Sollte eine Besichtigung aus Sicherheitsgründen nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, ist der Gemeindevertretung darzulegen, auf welcher fachlichen Grundlage diese Einschätzung beruht. In diesem Fall sollen ersatzweise eine Fotodokumentation, Pläne, Zustandsberichte oder eine digitale Begehung zur Verfügung gestellt werden. 7. Perspektivisch soll geprüft werden, ob nach Klärung der Sicherheitslage eine öffentliche Informationsveranstaltung oder eine geführte Besichtigung für Bürgerinnen und Bürger ermöglicht werden kann, um Transparenz herzustellen und Ideen zur zukünftigen Nutzung des Gebäudes einzubeziehen. ## Begründung Das sogenannte Grempsche Haus in Altenhaßlau ist nicht nur ein gemeindeeigenes Gebäude, sondern auch ein historisch bedeutsamer Bestandteil der Ortsgeschichte. Es steht in Verbindung mit der über Jahrhunderte in Altenhaßlau nachweisbaren Familie Kremp beziehungsweise Gremp und ist im örtlichen Bewusstsein bis heute als „Gremp’sches Haus“ verankert. Das Gebäude ist damit Teil der gewachsenen historischen Identität Altenhaßlaus. Gerade wegen dieser geschichtlichen Bedeutung besteht ein besonderes öffentliches Interesse daran, den baulichen Zustand, die Sanierungsfähigkeit und mögliche Nutzungsperspektiven transparent zu prüfen. Historische Gebäude können für eine Gemeinde identitätsstiftend sein, zugleich dürfen Sicherheitsfragen dabei nicht unbeachtet bleiben. Nach vorliegenden Informationen wurde in der Vergangenheit ein Deckendurchbruch im Gebäude festgestellt. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass eine künftige Nutzung nur nach einer umfassenden Kernsanierung möglich sei und die damaligen Kosten bereits vor etwa zehn Jahren auf deutlich über 500.000 Euro geschätzt wurden. Diese Hinweise legen nahe, dass der bauliche Zustand des Gebäudes dringend fachlich bewertet werden muss. Insbesondere muss ausgeschlossen werden, dass tragende Bauteile, Deckenbalken oder andere konstruktive Elemente geschädigt sind und hieraus Gefahren entstehen. Dies betrifft nicht nur eine mögliche spätere Nutzung des Gebäudes selbst, sondern auch die Frage, ob angrenzende Bereiche oder Veranstaltungen in der Nähe sicher durchgeführt werden können. Die Gemeinde trägt als Eigentümerin eine besondere Verantwortung für die Verkehrssicherheit ihrer Liegenschaften. Eine aktuelle und belastbare Einschätzung der Standsicherheit und der Bausubstanz ist daher erforderlich, um sachgerechte Entscheidungen über Sicherung, Sanierung, Nutzung oder weitere Planung treffen zu können. Darüber hinaus ist die Offenlegung vorhandener Unterlagen notwendig, damit die Gemeindevertretung ihre Kontroll- und Entscheidungsfunktion sachgerecht wahrnehmen kann. Dies betrifft insbesondere frühere Planungen, Gutachten, Kostenschätzungen und die Ergebnisse des Architekturwettbewerbs im Areal Hanauer Hof und Kitta. Nur auf Grundlage vollständiger Informationen kann die Gemeindevertretung über den weiteren Umgang mit dem Gremp’schen Haus beraten. Ziel des Antrags ist es daher, Transparenz herzustellen, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen, gegebenenfalls zu beheben und eine fundierte Grundlage für die weitere politische Beratung über die Zukunft des Grempschen Hauses zu schaffen. ## Hintergrund Mehr zur Geschichte des Hauses und zur Quellenlage: siehe Hintergrund „Das Gremp’sche Haus in Altenhaßlau“. ## Wie es weiterging - ===== --- titel: "Flächenermittlung und Stellplatznachweis der Rathaus-Erweiterung Altenhaßlau" kurztitel: "Wie groß ist das neue Rathaus?" typ: anfrage datum: 2026-06-24 sitzung: 2026-06-19 gremium: Gemeindevertretung einreicher: [Pfannkuch] status: vertagt status_datum: "" abstimmung: "" programmpunkte: ["03"] ortsteil: Altenhaßlau themen: [Rathaus, Stellplätze, Baukosten, Transparenz, Stellplatzsatzung] zusammenfassung: "Die Gemeinde nennt 547 m² für die Rathaus-Erweiterung – ihr eigenes Bautagebuch belegt allein für die Bodenplatte 670 m². Davon hängt ab, wie viele Stellplätze nötig sind." dokument: "" quellen: - { titel: "Gemeinde Linsengericht – Bautagebuch Erweiterung Rathaus", url: "https://www.linsengericht.de/bauen-verkehr/bauen/projekte/erweiterung-rathaus/" } - { titel: "GNZ – Grundstein für rund 9 Millionen Euro teure Rathauserweiterung", url: "https://www.gnz.de/lokales/main-kinzig-kreis/linsengericht/linsengericht-grundstein-fuer-rund-9-millionen-euro-teure-rathauserweiterung-in-altenhasslau-gelegt-XJQDOJTNEFG63M4TADLF7VTXCU.html" } - { titel: "Stellplatz- und Ablösesatzung der Gemeinde Linsengericht vom 16.08.2024", url: "" } ris_link: "" verwandt: [2026-06-19_flaechenkataster, 2026-07_ich-sehe-was-was-du-nicht-siehst-parkplaetze] --- ## Worum es geht Für die neue Rathaus-Erweiterung in Altenhaßlau nennt die Gemeinde eine Fläche von 547,15 m². Das gemeindeeigene Bautagebuch beschreibt aber eine Bodenplatte von 670 m², zwei Vollgeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss. Von der Fläche hängt ab, wie viele Stellplätze das Rathaus nachweisen muss. Wir wollen die Flächenberechnung sehen. ## Sachverhalt Für den Neubau wurde eine Fläche von 547,15 m² angegeben. Eine Schätzung der Grundfläche über Luftbild ergibt jedoch rund 700 m² je Geschoss. Das öffentlich geführte Bautagebuch der Gemeinde bestätigt diese Größenordnung und belegt zugleich, dass das Gebäude aus zwei Vollgeschossen und einem voll ausgebauten Dachgeschoss besteht. ### Belege aus dem gemeindeeigenen Bautagebuch | Veröffentlichte Bauangabe | Fläche | |---|---:| | Abdichtung der Bodenplatte EG (Bitumen-Schweißbahnen) | 670 m² | | Perimeterdämmung unter der Bodenplatte | 690 m² | | Ausgleichsschüttung/Trittschalldämmung (Geschossaufbau) | 638 m² | | Wabendämmung auf den Holzmassivdecken im OG und DG | 991 m² | | Dachschalung (Holzfaserdämmplatten) | 780 m² | | Aluminium-Stehfalz-Dachtafeln (Satteldach) | 790 m² | | Malervlies grundiert/verlegt (Wand- und Deckenfläche) | 3.300 m² | Zusätzlich dokumentiert das Bautagebuch den Vollausbau des Dachgeschosses (Gussasphaltestrich, Duschen mit GK-Montagewänden, Lüftungs- und Dämmarbeiten). Das Dachgeschoss ist damit beheizte, sanitär erschlossene Nutzfläche – kein bloßer Speicher. ### Bewertung der Flächenangabe Bereits die Bodenplatte eines einzigen Geschosses misst 670 m² und übersteigt damit die für das gesamte Gebäude angegebenen 547,15 m². | Bezugsgröße | BGF | Nutzfläche (≈ 70 %) | |---|---:|---:| | Zwei Vollgeschosse (EG + 1. OG) | ~1.310 m² | ~917 m² | | zzgl. ausgebautes Dachgeschoss | ~1.740 m² | ~1.218 m² | | Offiziell genannt | – | 547,15 m² | ### Auswirkung auf den Stellplatznachweis Nach Nr. 2.1 der Stellplatzsatzung gilt für Büro- und Verwaltungsräume 1 Stellplatz je 30 m² Nutzfläche; nach § 4 Abs. 6 wird aufgerundet. | Berechnungsgrundlage | Nutzfläche | Erforderliche Stellplätze | |---|---:|---:| | Veröffentlichte Fläche | 547,15 m² | 19 | | Zwei Vollgeschosse | ~917 m² | 31 | | inkl. ausgebautem DG | ~1.218 m² | 41 | | Tatsächlich am Rathaus vorhanden | – | ca. 12 | ### Einordnung über die Baukosten Bei Gesamtbaukosten von rund 8,7 Mio. € ergäbe die veröffentlichte Fläche einen Quadratmeterpreis von rund 15.900 €/m². Übliche Neubaukosten für Verwaltungsgebäude liegen bei etwa 2.200–3.200 €/m². Mit der durch die Bauangaben belegten Fläche (1.200–1.700 m²) liegt der Wert deutlich näher an üblichen Preisen. ## Fragen an den Gemeindevorstand 1. Auf welcher prüffähigen Flächenberechnung (DIN 277) beruht die Angabe von 547,15 m², und kann diese der Gemeindevertretung vorgelegt werden? 2. Wie verhält sich diese Zahl zur Bodenplattenfläche von 670 m² für das Erdgeschoss laut Bautagebuch – wie kann die Gesamtfläche kleiner sein als ein einzelnes Geschoss? 3. Wurden die Flächen des 1. Obergeschosses sowie des ausgebauten Dachgeschosses in die maßgebliche Nutzfläche einbezogen? Falls nein: aus welchem Grund? 4. Auf welcher Nutzfläche und welchem Satzungsschlüssel beruht der Stellplatznachweis konkret, und wie wurde die Zahl der Stellplätze ermittelt (Reduktion nach § 4 Abs. 5, Ablösung nach § 8)? 5. Welcher Stellplatzbedarf ergäbe sich bei korrekter, an den Bauangaben orientierter Flächenermittlung, und welche Konsequenzen (Herstellung oder Ablösung nach § 8) zieht die Verwaltung daraus? ## Wie es weiterging - **19.06.2026** – Frage zur Fläche und zu den Stellplätzen in der Sitzung gestellt. Antwort der Verwaltung: 547,15 m² und 19 Stellplätze „am Rathaus und dem Parkplatz an der alten Schule“. - **24.06.2026** – Schriftliche Anfrage zur Niederschrift eingereicht. - Antwort auf eine der nächsten Sitzungen vertagt. ===== --- titel: "Öffentliches Kataster aller gemeindlichen Liegenschaften, Immobilien, Flächen und Nutzungen" kurztitel: "Flächenkataster" typ: antrag datum: 2026-06-19 sitzung: 2026-06-19 gremium: Gemeindevertretung einreicher: [Skrzipietz, Pfannkuch] status: eingereicht status_datum: 2026-06-19 abstimmung: "" programmpunkte: ["06", "03", "08"] ortsteil: alle themen: [Transparenz, Liegenschaften, Photovoltaik, Ausgleichsflächen, Open Data] zusammenfassung: "KRÜN beantragt eine öffentliche Karte und Liste aller Grundstücke, Gebäude, Miet- und Pachtflächen der Gemeinde Linsengericht." dokument: "" ris_link: "" verwandt: [2026-06-24_anfrage-rathaus-flaeche, 2026-07_ich-sehe-was-was-du-nicht-siehst-parkplaetze] --- ## Worum es geht Die Gemeinde besitzt, mietet und verpachtet viele Flächen und Gebäude – vom Rathaus über Container bis zu Waldstücken und Ausgleichsflächen. Eine vollständige, öffentliche Übersicht gibt es bisher nicht. Wir wollen sie als Karte mit Tabelle: Damit lässt sich prüfen, wo Photovoltaik möglich ist, welche Flächen für Ausgleich gebunden sind und wo die Gemeinde Platz für neue Aufgaben hat. ## Beschlussvorschlag Die Gemeindevertretung beschließt: Der Gemeindevorstand wird beauftragt, innerhalb eines Monats ein vollständiges Kataster aller gemeindlichen Liegenschaften, Immobilien, Flächen und sonstigen genutzten Anlagen der Gemeinde Linsengericht zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen. Das Kataster soll insbesondere enthalten: 1. gemeindeeigene Grundstücke, Gebäude und Liegenschaften, 2. angemietete oder gepachtete Immobilien, Räume, Grundstücke und Flächen, 3. vermietete, verpachtete Immobilien, Räume, Grundstücke und Flächen, 4. Container, mobile Anlagen und sonstige dauerhaft oder vorübergehend genutzte Einrichtungen, 5. Ausgleichsflächen und deren Zuordnung zum betreffenden Bebauungsplan oder zu sonstigen Auflagen, 6. Waldflächen, Grünflächen, Wegeflächen und sonstige gemeindlich gehaltene oder verwaltete Flächen, 7. Lage, Adresse oder Flurstücksbezeichnung, soweit vorhanden, 8. Art der Nutzung und zuständige Stelle, 9. Darstellung möglichst als Karte mit ergänzender tabellarischer Übersicht. Die Daten sind der Öffentlichkeit in geeigneter digitaler Form bereitzustellen, soweit keine zwingenden rechtlichen Gründe entgegenstehen. ## Begründung Eine vollständige Übersicht über alle gemeindlichen Flächen, Gebäude und Nutzungen ist Grundlage für transparente kommunalpolitische Entscheidungen. Sie ermöglicht eine sachliche Prüfung, welche Standorte künftig für Photovoltaik, Klimaschutz, öffentliche Nutzung, Ausgleichsmaßnahmen oder andere kommunale Zwecke sinnvoll eingesetzt werden können. Die Veröffentlichung schafft Transparenz, stärkt Nachvollziehbarkeit und ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern eine einfache Beteiligung an der weiteren Entwicklung der Gemeinde. Die geforderten Angaben sollten eigentlich in der Verwaltung vorhanden sein und deshalb keinen großen bürokratischen Aufwand bedeuten. ## Hintergrund Das Kataster ist die Grundlage für mehrere Punkte unseres Programms: Photovoltaik auf kommunalen Dächern (Punkt 6), transparente Kosten (Punkt 3) und Entsiegelung (Punkt 8). Es hilft auch bei der Frage, wo im Ortskern Altenhaßlau zusätzliche Stellplätze entstehen könnten – siehe unsere Anfrage zur Fläche der Rathaus-Erweiterung. ## Wie es weiterging - **19.06.2026** – Antrag in der Gemeindevertretung eingebracht. ===== --- titel: "Hybrides Konferenzsystem für die Gemeindevertretung" kurztitel: "Hybride Sitzungen" typ: antrag datum: 2026-04-26 sitzung: "" gremium: Gemeindevertretung einreicher: [Skrzipietz, Pfannkuch] status: eingereicht status_datum: 2026-04-26 abstimmung: "" programmpunkte: ["07"] ortsteil: alle themen: [Digitalisierung, Ehrenamt, Vereinbarkeit, Nachhaltigkeit] zusammenfassung: "KRÜN beantragt ein gebrauchtes Videokonferenzsystem, damit Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter auch hybrid an Sitzungen teilnehmen können." dokument: "" ris_link: "" verwandt: [] --- ## Worum es geht Viele Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sind berufstätig oder haben Kinder – nicht jede Sitzung passt in den Kalender. Die Hessische Gemeindeordnung erlaubt hybride Sitzungen. Wir schlagen vor, dafür ein gebrauchtes Konferenzsystem zu kaufen: Das kostet einen Bruchteil des Neupreises und schont Ressourcen. ## Beschlussvorschlag Die Gemeindevertretung beschließt die Anschaffung eines Videokonferenzsystems zur Ermöglichung hybrider Sitzungsformate. Bevorzugt wird der Erwerb eines gebrauchten Systems vom Typ Logitech Rally Plus aus Gründen der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit. ## Begründung Die Möglichkeit zur hybriden Teilnahme an Sitzungen stellt einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der kommunalen Gremienarbeit dar. Viele Mitglieder der Gemeindevertretung sind berufstätig und können nicht zu jedem Sitzungszeitpunkt physisch anwesend sein. Durch die Einführung eines Videokonferenzsystems wird die Teilnahme deutlich erleichtert und die Anwesenheitsquote voraussichtlich erhöht. Darüber hinaus ergeben sich folgende Vorteile: - **Vereinbarkeit von Familie und Mandat:** Insbesondere Alleinerziehenden wird die Teilnahme an Sitzungen erleichtert. - **Kostenreduktion:** Fahrtkosten können reduziert werden. - **Klimaschutz:** Weniger Anfahrten führen zu einer Reduzierung von CO₂-Emissionen. - **Rechtliche Grundlage:** Hybride Sitzungsformate sind gemäß Hessischer Gemeindeordnung (HGO) zulässig. ### Technische Umsetzung Vorgeschlagen wird die Nutzung des Systems Logitech Rally Plus. - Neupreis: ca. 2.999 € - Gebrauchtpreis: ab ca. 350 € (z. B. über Gebrauchtplattformen) Die Fraktion KRÜN spricht sich ausdrücklich für den Gebrauchtkauf aus, um sowohl Kosten zu sparen als auch Ressourcen zu schonen. Das System kann flexibel eingesetzt werden: - in Kombination mit einem Display, Terminal und PC als fest installierte Lösung, - alternativ als „Bring Your Own Device“-System. ### Kosten und Umsetzung Durch vorhandenes technisches Know-how innerhalb der Gemeindevertretung kann auf die Beauftragung externer Fachfirmen verzichtet werden. Dadurch entstehen keine zusätzlichen Installationskosten. ### Fazit Die Anschaffung eines Videokonferenzsystems ist ein sinnvoller, kosteneffizienter und nachhaltiger Schritt zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit der Gemeindevertretung und zur Förderung demokratischer Teilhabe. ## Wie es weiterging - **26.04.2026** – Antrag eingereicht. ===== --- titel: "Ich sehe was, was du nicht siehst: Parkplätze" untertitel: "Wo sind unsere Parkplätze hin? Die Antworten der Gemeinde zum neuen Rathaus werfen mehr Fragen auf, als sie klären." typ: gastbeitrag datum: "" medium: "" medium_link: "" autor: "Maximilian Pfannkuch" programmpunkte: ["03"] ortsteil: Altenhaßlau themen: [Rathaus, Stellplätze, Baukosten, Transparenz] zusammenfassung: "Die Gemeinde nennt 547 m² für den Rathaus-Anbau, Bautagebuch und Architekten kommen auf ein Vielfaches. Daran hängen die Parkplätze – und die Frage, ob für das Rathaus dieselben Regeln gelten wie für alle." quellen: - { titel: "Gemeinde Linsengericht – Bautagebuch Erweiterung Rathaus", url: "https://www.linsengericht.de/bauen-verkehr/bauen/projekte/erweiterung-rathaus/" } - { titel: "Projektseite des Architekturbüros (BGF 2.016 m², NUF 1.605 m²)", url: "" } verwandt: [2026-06-24_anfrage-rathaus-flaeche, 2026-06-19_flaechenkataster] --- Mai 2024, Altenhaßlau: Die Gemeinde legt den Grundstein für ihren neuen Rathaus-Anbau. Ein Haus aus Holz, mit Solarstrom vom Dach – ein Bau, auf den man stolz sein wollte. Jeden Schritt zeigte die Gemeinde im Internet, in einem Bautagebuch. Dort steht: Die Bodenplatte misst 670 Quadratmeter. Darauf stehen zwei volle Etagen, dazu ein Dachgeschoss mit Estrich, Duschen und Lüftung. Kosten laut Presse: rund 8,7 Millionen Euro. Zwei Jahre später, am 19. Juni 2026, fragt Werner Fischer in der Sitzung der Gemeindevertretung ganz einfach: Wie viel Fläche wurde gebaut? Wie viele Parkplätze braucht es dafür, und wo sind sie? Die Antwort der Gemeinde: 547,15 Quadratmeter und 19 Parkplätze, „am Rathaus und dem Parkplatz an der alten Schule“. Aus meiner Sicht kann diese Zahl nicht stimmen, denn die Gemeinde widerspricht sich selbst. Allein die Bodenplatte misst laut Bautagebuch 670 Quadratmeter. Das ganze Haus soll kleiner sein als sein eigenes Erdgeschoss? Zählt man beide Etagen und das Dachgeschoss zusammen, kommt man auf 1.200 bis 1.700 Quadratmeter. Das ist das Doppelte bis Dreifache der offiziellen Zahl. Nun gibt es noch eine dritte Quelle: die Internetseite der Architekten, die das Haus geplant haben. Dort steht eine Bruttogrundfläche von 2.016 Quadratmetern. Die Fläche der Räume geben sie mit 1.605 Quadratmetern an. Das ist fast das Dreifache der amtlichen Zahl. Und jetzt wird es spannend. Teilt man die 2.016 Quadratmeter auf die drei Ebenen auf, ergibt das 672 Quadratmeter je Etage. Die Bodenplatte im Bautagebuch misst 670. Zwei ganz verschiedene Quellen kommen also fast auf den Meter zum gleichen Ergebnis. Nur eine Zahl fällt heraus: die amtliche. Vielleicht haben sich ja auch die Architekten geirrt und falsche Zahlen auf ihre Internetseite geschrieben. Dann sollte man es ihnen sagen – gebaut haben sie das Haus ja immerhin selbst. Das ist keine Erbsenzählerei, denn an der Fläche hängt die Zahl der Parkplätze. Die Regel der Gemeinde sagt: ein Parkplatz je 30 Quadratmeter Fläche. Bei der wirklichen Fläche wären das 31 bis 41 Parkplätze. Nach den Zahlen der Architekten sogar 54. Direkt am Rathaus zählen wir aber nur rund 12. Auf 19 kommt die Gemeinde nur, weil sie den Parkplatz an der alten Schule mitzählt. Doch den braucht schon das Vereinsheim dort. Nun könnte man sagen: Das Rathaus parkt am Tag, der Verein am Abend. Das stimmt aber nicht. Das Vereinsheim braucht seine Parkplätze auch tagsüber. Ein Parkplatz kann nicht zwei Häuser zugleich bedienen. Zum Vereinsheim sagt die Gemeinde übrigens nur: „Altbestand, keine Berechnung erforderlich.“ Dabei kennt die Gemeinde bei ihren Bürgern kein Pardon. Wer hier baut, muss seine Parkplätze genau nachweisen. Egal ob er zwei Autos hat, eines oder keines. Die Regel gilt hart und ohne Ausnahme – und das ist im Grunde auch richtig. Aber: Was für jeden Bürger gilt, muss auch fürs Rathaus gelten. Und noch eine Rechnung macht stutzig. 8,7 Millionen Euro geteilt durch 547 Quadratmeter – das wären fast 16.000 Euro pro Quadratmeter. Zum Vergleich: Die Elbphilharmonie in Hamburg gilt als teuerstes Gebäude des Landes. Sie kostete rund 7.200 Euro pro Quadratmeter. Unser Anbau wäre also pro Quadratmeter mehr als doppelt so teuer wie das Konzerthaus. Entweder steht bei uns das teuerste Amtshaus der Republik. Oder die Fläche ist einfach zu klein angesetzt. Die Gegenprobe spricht für das Zweite. Rechnet man mit den 2.016 Quadratmetern der Architekten, kostet der Bau rund 4.300 Euro pro Quadratmeter. Das ist für so ein Haus ein normaler Preis. Mit der richtigen Fläche wird die Rechnung also plötzlich stimmig. Heißt das, hier hat jemand getäuscht? Nein, das behaupte ich ausdrücklich nicht. Es kann eine Erklärung geben – aber genau das ist der Punkt: Niemand kennt sie. Die genaue Rechnung zur Fläche liegt der Gemeindevertretung nicht vor. Unsere Fraktion hat dazu eine schriftliche Anfrage gestellt, doch die Antwort wurde auf eine der nächsten Sitzungen vertagt. Zu lange wurde hier gewartet und vertagt. Ehrlich ist auch: Eine billige Lösung gibt es nicht. Neue Parkplätze kosten Geld, und sich von der Pflicht freizukaufen kostet auch. Einen ersten Schritt haben wir als Fraktion KRÜN gemacht. Wir beantragen eine Übersicht aller Flächen der Gemeinde: alle Grundstücke, alle Gebäude, alle gemieteten Flächen. Denn nur wer weiß, was er hat, kann klug damit planen. Darauf bauen wir Vorschläge auf, wie das Parken im Ortskern besser wird. Fertig ist davon noch nichts – wir versprechen nichts, was nicht hält. Aber zuerst müssen die Zahlen auf den Tisch. Das Rathaus ist das Haus der Bürger, und seine Zahlen sind unsere Zahlen. Deshalb, liebe Leserinnen und Leser, die Frage an Sie: Wollen wir wissen, was unser Rathaus wirklich misst und kostet? Oder wollen wir es lieber nicht so genau wissen? *Maximilian Pfannkuch, Gemeindevertreter (KRÜN)* ===== --- titel: "Das Gremp’sche Haus in Altenhaßlau" typ: hintergrund stand: 2026-10-11 ortsteil: Altenhaßlau themen: [Denkmalschutz, Ortsgeschichte, Ortsmitte Altenhaßlau, Gremp’sches Haus] zusammenfassung: "Was über das ehemalige Gasthaus „Zum Schwan“ an der Hauptstraße 29 belegt ist – und was nicht." verwandt: [2026_gutachten-grempsches-haus] quellen: - { titel: "Main-Kinzig-Kreis – Denkmalliste Altenhaßlau", url: "https://www.mkk.de/media/resources/pdf/mkk_de_1/buergerservice_1/lebenslagen_1/bauen_und_wohnen_1/63_bauordnungsamt_1/denkmallisten/Altenhasslau_KD.pdf" } - { titel: "Deutsche Biographie – Ludwig Gremp", url: "https://www.deutsche-biographie.de/gnd119108445.html" } - { titel: "Heimat- und Geschichtsverein Linsengericht – Hausbeschreibung", url: "https://www.geschichte-linsengericht.de/g1.php" } - { titel: "Gemeinde Linsengericht – Neue Ideen für die Ortsmitte von Altenhaßlau (2020)", url: "https://www.linsengericht.de/rathaus-politik/aktuelles/pressemitteilungen/2020/2-halbjahr/neue-ideen-fuer-die-ortsmitte-von-altenhasslau/" } - { titel: "Vorsprung – Grempsche Haus: Historisches Denkmal verfällt (2019)", url: "https://vorsprung-online.de/mkk/linsengericht/378-altenhasslau/157727-grempsche-haus-historisches-denkmal-verf%C3%A4llt.html" } - { titel: "Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (Arcinsys)", url: "https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3475487" } --- ## Kurz gesagt Das Haus an der **Hauptstraße 29** in Altenhaßlau ist als **Kulturdenkmal** erfasst. Die Denkmalliste führt es als ehemaliges Gasthaus „Zum Schwan“ und datiert es auf 1847. Es gehört der Gemeinde. Über seinen heutigen baulichen Zustand gibt es kein öffentlich zugängliches Gutachten. ## Was belegt ist - **1847** erwarb Heinrich Franz Ludwig Gremp die ältere Wagnerische Gastwirtschaft, benannte sie in „Zum Schwan“ um. **1926** kam ein Saal hinzu. Das Jahr 1847 ist damit Erwerbsjahr und Denkmaldatum – der Vorgängerbau kann älter sein. - Die Familie **Gremp von Freudenstein** ist im Kinzigtal seit dem 17. Jahrhundert nachweisbar, unter anderem als Burgmannen in Gelnhausen und ysenburgische Räte in Wächtersbach. Die Reichsadelsbestätigung für Ludwig Gremp stammt vom **19. August 1552** – nicht, wie oft erzählt, von 1539. - Der Heimat- und Geschichtsverein sieht die Altenhaßlauer Gremps als Nachkommen dieser Linie. Eine lückenlose, öffentlich einsehbare Kette aus Kirchenbüchern oder Grundbuch dafür gibt es bislang nicht. - 2019 berichtete die Presse über den **Verfall** des Gebäudes. ## Der Architekturwettbewerb Der oft genannte Wettbewerb war kein Rettungswettbewerb für das Gremp’sche Haus. Laut Gemeinde (2020) war es ein studentischer Wettbewerb der Frankfurt University of Applied Sciences zur **Ortsmitte Altenhaßlau**; betrachtet wurden am Ende vor allem Hanauer Hof und Haus Kitta. Pläne, Broschüre und Juryprotokoll sind öffentlich nicht verfügbar – deshalb fordern wir in unserem Antrag ihre Offenlegung. ## Was offen ist - Wie steht es um Decken, Balken, Dach und Fundamente? - Besteht Gefahr für Nachbarn und Veranstaltungen nebenan? - Was hat eine Sanierung vor zehn Jahren gekostet – und was würde sie heute kosten? - Welche Unterlagen liegen in der Verwaltung? Diese Fragen soll unser Antrag klären.